Opt-in vs. Double-Opt-in im Online-Marketing: Was sind die Vor- und Nachteile?

Seitdem die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verbindlich in Kraft getreten ist, müssen sich Online-Marketer vor der Nutzung personenbezogener Daten die Einwilligung ihrer Leads einholen. Sämtliche Interaktionen, die auf einem Austausch von Dienstleistungen gegen persönliche Kontaktdaten basieren (Nutzung eines Online-Shops, Download eines E-Books, Anmeldung für einen Newsletter etc.), setzen das explizite Einverständnis der Interessenten voraus. Einholen können Sie dieses mit dem Opt-in- oder dem Double-Opt-in-Verfahren.

Im folgenden Beitrag möchten wir die Vor- und Nachteile beider Verfahren herausstellen und Ihnen aufzeigen, wie Sie daraus profitieren können.

Was bedeutet Opt-in?

Beim Opt-in-Verfahren holen Sie sich die Zustimmung von Internetnutzern ein, um deren personenbezogene Daten zu verarbeiten. Es handelt sich um ein einstufiges Verfahren, bei dem die Interessenten z.B. durch Aktivieren eines Kontrollkästchens auf der Webseite ihr Einverständnis geben. Die zugehörigen Texte können unterschiedlich formuliert sein, z.B.:

Unternehmen XY darf meine angegebenen Kontaktdaten speichern und mich zu Werbezwecken kontaktieren.”

Ich bin damit einverstanden, wöchentliche Benachrichtigungen von Unternehmen XY zu erhalten.”

Ja, ich möchte einen auf meine Interessen zugeschnittenen Newsletter erhalten. Dafür erlaube ich Unternehmen XY, mein Klickverhalten zu analysieren und ein personenbezogenes Nutzungsprofil zu erstellen.”

Hin und wieder kommt es vor, dass Internetnutzer bei der Abfrage der Kontaktdaten eine abgeänderte oder komplett falsche E-Mail-Adresse angeben, die einem Dritten gehört, der fortan unerwünschte Werbung erhalten würde. Um dies zu verhindern, ist das Confirmed-Opt-in eine empfehlenswerte Alternative. Hierbei erhalten die Nutzer im Anschluss eine Nachricht an die angegebene E-Mail-Adresse, die sie über den Eintrag in den Verteiler informiert. Mit der E-Mail wird sozusagen überprüft, ob der Empfänger auch tatsächlich sein Einverständnis gegeben hat. Falls der Empfänger nicht selbst seine Kontaktdaten eingetragen hat, kann er aktiv widersprechen und den Eintrag in die Verteilerliste sofort rückgängig machen (Opt-out-Verfahren)..

Was bedeutet Double-Opt-in?

Auch beim Double-Opt-in-Verfahren erhalten Nutzer nach dem Anmeldeprozess eine Bestätigungsmail, die dazu dient, die Richtigkeit der Angaben zu überprüfen. Jene E-Mail darf keine Werbung enthalten, sollte jedoch darüber aufklären, welche Daten zu welchem Zweck erhoben werden. Allerdings gibt es einen bedeutenden Unterschied zum Confirmed-Opt-in: Die E-Mail-Adresse wird erst dann in die Verteilerliste des Unternehmens aufgenommen, wenn der Empfänger z.B. durch Aufrufen eines Links nochmals sein Einverständnis äußert.

Um Ihre kostenlose Newsletter-Bestellung zu aktivieren, klicken Sie bitte hier.”

Ja, bitte nehmen Sie mich in Ihre Kontaktliste auf.”


Das Verfahren heißt Double-Opt-in, da es zweistufig aufgebaut ist: Zunächst muss der Interessent auf der Webseite ein Kontrollkästchen aktivieren; anschließend muss er mit der Bestätigungs-E-Mail interagieren.

Das Double-Opt-in-Verfahren ist mit einem größeren Aufwand verbunden, da die Nutzer einen zusätzlichen Schritt im Anmeldeprozess durchlaufen müssen. Dies birgt auch ein gewisses Risiko, da die Bestätigungsmail möglicherweise unbeachtet bleibt, vergessen wird oder im SPAM-Ordner landet. Obwohl die Internetnutzer also grundsätzlich an den Newslettern und Marketing-E-Mails interessiert sind, werden sie nicht als Leads in die Kontaktliste aufgenommen.  

Für Unternehmen ist das Verfahren insofern vorteilhaft, da sie sich damit rechtlich auf der sicheren Seite bewegen. Immerhin holen sie gleich zweimal die aktive und bewusste Zustimmung der Interessenten ein!

Opt-in als Marketing-Tool

Man könnte annehmen, dass der Zwang zur Einverständniserklärung nachteilig für Online-Marketer ist, da diese nicht mehr so einfach mit Interessenten in Kontakt treten können bzw. grundsätzlich weniger Leads erhalten. Doch bietet das Opt-in-Verfahren auch eine Chance.

Beim sogenannten “Permission Marketing” entscheiden sich die Interessenten bewusst dazu, als Lead behandelt zu werden, und wählen, welche Art von Informationen sie erhalten möchten. Dadurch gewinnen Online-Marketer stärker qualifizierte Leads, die auch wirklich Interesse an den jeweiligen Angeboten haben. Wenn jene Leads länger auf Ihrer Webseite verweilen und intensiver mit ihr interagieren, kann sich das wiederum positiv auf Ihr Suchmaschinenranking auswirken, da der Google-Algorithmus Faktoren wie die Verweildauer und die Absprungrate mit einbezieht.

Behandeln Sie das Einwilligungsverfahren daher nicht als Hindernis, sondern als Chance für eine noch gezieltere Lead-Generierung.

Es gibt aber noch weitere Vorteile für Ihr Unternehmen: Indem Sie deutlich machen, dass Ihnen das Einverständnis der Interessenten am Herzen liegt und Sie die Wünsche Ihrer Kunden ernst nehmen, gewinnen Sie Sympathiepunkte und werden als seriös wahrgenommen.

Noch einmal zusammengefasst…

  • Online-Marketer müssen laut DSGVO um das Einverständnis von Interessenten bitten, bevor sie ihre Kontaktdaten verarbeiten, um z.B. Werbung per E-Mail zu versenden.
  • Mit den Opt-in-Verfahren können Sie rechtssicher die Zustimmung der Nutzer einholen und eine Verteilerleiste mit hoch qualifizierten Leads erstellen.
  • Das einfache Opt-in-Verfahren setzt voraus, dass Ihre Interessenten ein Kontrollkästchen anklicken. Beim Confirmed-Opt-in-Verfahren erhalten die Leads anschließend eine Bestätigungsmail mit Opt-out-Option.

Noch transparenter geht es beim Double-Opt-in-Verfahren zu: Hier müssen die Leads in einem zweiten Schritt ihre Entscheidung bestätigen.